So selbstständig leben wie möglich.
Der Lebenshilfe Werkstätten e.V. Schmerlenbach hält in der Region I des Bezirks Unterfranken Arbeits- und Wohnangebote für Menschen mit geistiger Behinderung bereit.
Wir wollen Menschen mit Behinderungen helfen, ihr Leben nach ihren Wünschen und so normal wie möglich zu leben.
Jeder hat das Recht, sein Leben selbst zu bestimmen indem er eigene Entscheidungen trifft und durch eigene Erfahrungen lernt.
Menschen mit Behinderung werden von uns als erwachsene Menschen respektiert und als selbstverständliches Mitglied in die Gemeinschaft integriert.
Unsere Wohnangebote richten sich an Menschen mit Behinderung, die nicht mehr in ihrem bisherigen Wohnumfeld leben wollen oder können.
Hier finden Sie die Aufnahmeverfahren für die verschiedenen Wohnangebote.
Um den künftigen Bedarf an Wohnplätzen planen und gegenüber dem Kostenträger geltend machen zu können, ist es hilfreich, wenn Sie möglichst frühzeitig einen Aufnahmeantrag stellen. Wenn Sie uns einen Stichtag nennen, ab dem Sie eine Aufnahme wünschen, werden wir Sie erst ab dem von Ihnen genannten Zeitpunkt bei freien Plätzen berücksichtigen.
Über Neuaufnahmen entscheiden wir nach pädagogischen Kriterien. Soziale Notlagen werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt. Aus einem Aufnahmeantrag kann kein rechtsverbindlicher Anspruch auf einen rechtzeitig zur Verfügung zu stellenden Wohnplatz abgeleitet werden.
Die Belegung von freien Wohnplätzen erfolgt nicht in der Reihenfolge der Antragstellung. Ebenso ist der Antragsteller nicht verpflichtet, einen vom Lebenshilfe Werkstätten e.V. Schmerlenbach angebotenen Wohnplatz anzunehmen.
Der Interessent und sein gesetzlicher Betreuer vereinbaren einen Beratungstermin mit unserer Bereichsleitung zur Vorstellung des Leistungsangebotes „Ambulant Unterstütztes Wohnen“, zum Austausch über die Wünsche des Interessenten, zur Abklärung von Fähigkeiten und notwendigen Voraussetzungen des Menschen mit Behinderung und zur Feststellung des Unterstützungsbedarfes. Wenn der Interessent und sein gesetzlicher Betreuer sich entscheiden, unsere Leistung in Anspruch nehmen zu wollen und unsere Einrichtung die notwendigen Voraussetzungen für gegeben hält, stellt der gesetzliche Betreuer einen Aufnahmeantrag.
Anschließend verfasst unsere Bereichsleitung einen formlosen Antrag auf Kostenübernahme für das "Ambulant Unterstützte Wohnen" an den zuständigen Kostenträger. Der gesetzliche Betreuer unterschreibt diesen Antrag. Der Kostenträger fordert danach Unterlagen über die finanzielle Situation der aufzunehmenden Person an. Mit Einkommen und Vermögen, das die Freibeträge übersteigt, muss sich der Leistungsempfänger an den Kosten der Maßnahme beteiligen. Der Kostenträger fordert den Arztbericht und den Sozialbericht beim gesetzlichen Betreuer an (Gesamtplanverfahren). Der Fachbereich "Ambulant Unterstütztes Wohnen" unterstützt gerne den Antragsteller beim Hilfeplangespräch mit dem Fachdienst des Kostenträgers. Es ist sinnvoll, dass wir unsere praktische Erfahrung bei der Festlegung des Unterstützungsbedarfes und der Festlegung des Hilfeumfangs (Betreuungsstunden) einbringen.
Der Kostenträger erlässt einen Bescheid über die Kostenübernahme und den Leistungsumfang (Betreuungsstunden). Wir unterstützen den Klienten bei der Wohnungssuche, die Beteiligung des gesetzlichen Betreuers ist erwünscht. Die Wohnungsgröße und die Mietkosten dürfen die sozialhilferechtlichen Vorgaben nicht überschreiten.
Da Fahrtkosten und –zeiten nur in geringem Umfang vom Kostenträger refinanziert werden, beschränkt sich unser Einzugsgebiet derzeit auf Haibach und die Stadtteile Damm, Schweinheim und die Innenstadt von Aschaffenburg. Die Wohnung sollte deshalb in diesem Bereich liegen.
Wenn eine Wohnung gefunden ist, muss der zuständige Kostenträger vor Unterschrift des Mietvertrages zustimmen. Für Antragsteller, die auf dem ersten Arbeitsmarkt oder im Berufsbildungsbereich der WfbM arbeiten, ist die ARGE zuständig. Für Mitarbeiter mit Behinderung in der WfbM, ist der Kostenträger zuständig, der auch für das Ambulant Unterstützte Wohnen zuständig ist.
Der gesetzliche Betreuer beantragt die Ausstattungspauschale für Möbel und Renovierung der Wohnung beim Kostenträger und organisiert den Umzug. Wir unterstützen den neuen Klienten beim Umzug. Renovierungsarbeiten und Möbeltransport gehören allerdings nicht zu unseren Aufgaben.
Beachten Sie bitte, dass wir keine Kurzzeitpflege in Stadt und Landkreis Aschaffenburg anbieten. Hierfür ist der Lebenshilfe Aschaffenburg e.V. und im Landkreis Miltenberg der Lebenshilfe Miltenberg e.V. zuständig.
Der Träger der Einrichtung erklärt sich nicht bereit zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen im Sinne von § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).
Der Lebenshilfe Werkstätten e.V. Schmerlenbach sucht im Auftrag seiner Klienten im Ambulant Unterstützten Wohnen regelmäßig Wohnungen, vorwiegend für eine Person, mit maximal 50 m² und einer monatlichen Miete bis 417 € incl. Nebenkosten.
Wir unterstützen lernbehinderte Menschen in ihrer eigenen Wohnung in den Aschaffenburger Stadtteilen Damm und Schweinheim, in der Innenstadt und in Haibach bei der Haushaltsführung und ermöglichen ihnen, selbständig zu leben.
Die Wohnungssuche ist schwierig, weil die Klienten auf preiswerten Wohnraum gemäß sozialhilferechtlichem Bedarf angewiesen sind, der vom zuständigen Kostenträger der Sozialhilfe übernommen werden kann. Deshalb freuen wir uns, wenn Sie uns und unseren Klienten eine Chance geben und uns Wohnraum anbieten.