So selbstständig leben wie möglich.
Die Trainingsphase »Ambulant Unterstütztes« Wohnen (AUW) ist ein Angebot für erwachsene Menschen mit überwiegend geistiger und oder körperlicher Behinderung, die vorübergehend, für längere Zeit oder auf Dauer nicht zur selbständigen Lebensführung in der Lage sind, für die besondere Wohnformen oder teilstationäre Hilfen nicht, noch nicht oder nicht mehr erforderlich sind und die in Gemeinschaft oder alleine (noch) nicht ohne Unterstützung auskommen und nicht unmittelbar in das Ambulant Unterstützte Wohnen eintreten können. Die Trainingsmaßnahme als Vorbereitung für das Ambulant Unterstützte Wohnen dauert in der Regel zwölf Monate.
Unser Angebot richtet sich an Menschen mit Behinderung, die aus besonderen Wohnformen (z.B. Wohnheim) oder von externen Wohnformen (z.B. Elternhaus) kommen. In der Trainingsphase lebt der Mensch mit Behinderung allein, mit dem Lebenspartner oder in einer Wohngemeinschaft mit höchstens vier Menschen mit Behinderung in einer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt allein oder zusammen mit anderen angemieteten Wohnung. Ziel des Angebots ist es, den Menschen mit Behinderung in eine Maßnahme des Ambulant Unterstützten Wohnens zu entlassen und ihn zum eigenständigen Leben im Ambulant Unterstützten Wohnen zu befähigen. Die eigene Motivation für eine selbständige Lebensform ist Voraussetzung für eine Aufnahme in diese Trainingsphase.
Die Trainingsphase - Ambulant Unterstütztes Wohnen soll Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Das Angebot ist auf eine kontinuierliche Unterstützung, jedoch nicht auf die ständige Anwesenheit des Unterstützungspersonals ausgerichtet.
Der Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit in der Trainingsphase - Ambulant Unterstütztes Wohnen liegt in der intensiven Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und der Verselbständigung in den alltäglichen Lebensvollzügen.
Die Menschen mit Behinderung sollen in ihrer Lebensgestaltung so unterstützt werden, dass sie entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten so selbständig wie möglich leben können und Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe erhalten. Hierunter fallen insbesondere:
· eine eigenständige Lebensform zu ermöglichen und damit besondere Wohnformen zu erübrigen,
· die Unabhängigkeit von besonderen Wohnformen, teilstationärer und soweit als möglich ambulanter Hilfe zu erhalten,
· eine Erwerbstätigkeit oder eine sonstige geeignete Beschäftigung auszuüben,
· selbständig den Alltag zu bewältigen (Umgang mit Geld, Haushaltsführung, Selbstversorgung, Freizeitgestaltung, Ämter und Behörden),
· Nachbarn zu begegnen und in Familie oder Partnerschaft zu leben.
Die Kooperation und Verzahnung des Trainingswohnbereiches mit anderen Wohnangeboten des Trägers ist uns dabei wichtig. Die meisten Bewohner der Trainingsphase AUW wechseln anschließend in eine ambulant betreute Wohnform. Persönliche Überforderung kann aber auch eine (erneute) Aufnahme im stationären Bereich erforderlich machen.
Beachten Sie bitte, dass wir keine Kurzzeitpflege in Stadt und Landkreis Aschaffenburg anbieten. Hierfür ist der Lebenshilfe Aschaffenburg e.V. und im Landkreis Miltenberg der Lebenshilfe Miltenberg e.V. zuständig.
Der Träger der Einrichtung erklärt sich nicht bereit zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen im Sinne von § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).
Der Lebenshilfe Werkstätten e.V. Schmerlenbach sucht im Auftrag seiner Klienten im Ambulant Unterstützten Wohnen regelmäßig Wohnungen, vorwiegend für eine Person, mit maximal 50 m² und einer monatlichen Miete bis 417 € incl. Nebenkosten.
Wir unterstützen lernbehinderte Menschen in ihrer eigenen Wohnung in den Aschaffenburger Stadtteilen Damm und Schweinheim, in der Innenstadt und in Haibach bei der Haushaltsführung und ermöglichen ihnen, selbständig zu leben.
Die Wohnungssuche ist schwierig, weil die Klienten auf preiswerten Wohnraum gemäß sozialhilferechtlichem Bedarf angewiesen sind, der vom zuständigen Kostenträger der Sozialhilfe übernommen werden kann. Deshalb freuen wir uns, wenn Sie uns und unseren Klienten eine Chance geben und uns Wohnraum anbieten.