So selbstständig leben wie möglich.
Unsere Angebote in den Wohngemeinschaften richten sich an Menschen mit (vorrangig geistiger) Behinderung. In unseren Wohngruppen ist es uns wichtig, den bei uns lebenden Menschen so viel Selbständigkeit und Selbstbestimmung wie möglich zu lassen und dennoch die individuell nötige Hilfe zu geben, damit aus Sicht der Person Lebensqualität und Zufriedenheit erreicht werden kann. Wir unterstützen dabei eigene Wünsche und Bedürfnisse zu erkennen, zu äußern, selbständig Entscheidungen zu treffen und durch eigene Erfahrungen zu lernen.
Der Werktag beginnt natürlich mit aufstehen, waschen, anziehen und frühstücken.
Danach gehen die Bewohner/-innen in eine Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten. Oder sie haben einen anderen Arbeitsplatz. Als Rentner/-innen besuchen sie unsere Tagesstruktur für Senioren.
Nach Feierabend gibt es beim Nachmittagskaffee die Möglichkeit zu erzählen. Danach gibt es Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, aber auch zahlreiche alltägliche Aufgaben, die zu erledigen sind.
Im Laufe des Abends erhalten die Bewohner/-innen die nötige Unterstützung bei der persönlichen Pflege, bevor sie zu individuellen Zeiten ins Bett gehen. Die offizielle Nachtruhe beginnt meist um 22:30 Uhr.
In jeder Wohngruppe schläft ein/-e Mitarbeiter/-in. Es gibt keine nächtlichen Rundgänge, aber es ist immer jemand da, den man rufen kann.
Gemeinsam wird geplant, was beim Essen auf den Tisch kommt, der Einkauf gemacht, gekocht, Wäsche gewaschen und weitere hauswirtschaftliche Tätigkeiten erledigt. Jede/-r Bewohner/-in übernimmt dabei Aufgaben nach seinen/ihren Fähigkeiten. Das betrifft auch das Aufräumen und Reinigen des eigenen Zimmers.
Die Freizeitgestaltung orientiert sich an den Wünschen der Bewohner/-innen, deren finanziellen Möglichkeiten und den organisatorischen Rahmenbedingungen.
Für Aktivitäten außer Haus stehen uns Kleinbusse und PKWs zur Verfügung.
Bespiele für Freizeitaktivitäten:
Spielen, Malen, Singen, Puzzeln, Fernseh schauen, Musik hören, Handarbeiten, Spaziergänge, Eisessen, Stadtbummel, Besuch von Kino, Konzerten, Gottesdiensten und Festen,Kegeln, Schwimmen, VHS Kurse …
Am meisten Zeit dafür ist natürlich an den Wochenenden oder im Urlaub. Alle zwei Jahre organisieren wir eine kleine Urlaubsreise. Nach Absprache können Urlaube oder Wochenendfahrten zu Familie und Freunden geplant werden. Genauso sind umgekehrt Besuche in den Wohngruppen möglich.
Alle unsere Häuser verfügen über einen Garten, einen Aufzug und befinden sich in der Nähe von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel.
24 Bewohner/-innen in zwei Gruppen/Etagen finden in Großostheim, Babenhäuser Straße, ihr Zuhause. Alle bewohnen ein eigenes Zimmer. Rentner/-innen aus dem Haus sowie aus der Lindestraße und Savignystraße besuchen die integrierte Tagesstruktur für Senioren. Hier können auch Rentner/-innen aus dem Einzugsbereich der Werkstatt Stockstadt, die nicht bei uns wohnen, tagsüber begleitet werden.
Das Haus im Stadtteil Obernau liegt in einer ruhigen Wohnlage, unweit des Bahnhofs. Insgesamt 22 Bewohner/-innen finden dort in Einzel- und Doppelzimmern ihr Zuhause. Zwei Wohngruppen sind auf drei Etagen verteilt. Wie in allen Häusern finden sich Gemeinschaftsräume und ein Garten.
Gelegen im Stadtteil Schweinheim, können in drei Reihenhäusern in der Lindestraße insgesamt 28 Menschen in Einzel-und Doppelzimmern wohnen. Die Räume verteilen sich auf drei Etagen. In einer kleinen Wohneinheit im Dachgeschoss steht zusätzlich eine Küche zur Verfügung. So besteht die Möglichkeit für einzelne Bewohner/-innen vor allem lebenspraktische Selbständigkeit und Eigenständigkeit bei gleichzeitiger Anbindung an eine Wohngruppe zu üben.
Auch dieses Haus ist im Stadtteil Schweinheim zu finden. Insgesamt 45 Bewohner/-innen leben in fünf Gruppen, verteilt auf drei Etagen. Alle bewohnen ein eigenes Zimmer. Rentner/-innen werden tagsüber in der integrierten Tagesstruktur für Senioren begleitet.
Beachten Sie bitte, dass wir keine Kurzzeitpflege in Stadt und Landkreis Aschaffenburg anbieten. Hierfür ist der Lebenshilfe Aschaffenburg e.V. und im Landkreis Miltenberg der Lebenshilfe Miltenberg e.V. zuständig.
Der Träger der Einrichtung erklärt sich nicht bereit zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen im Sinne von § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).